Zum Schuljahr 2021/22 werden schulpflichtig:
- Kinder, die bis zum 30.09.2020 sechs Jahre alt werden (auch wenn die Eltern ihr Kind zurückstellen wollen)
- Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
Auf Antrag können angemeldet werden:
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt werden
- Kinder, die nach dem 31. Dezember 2020 sechs Jahre alt werden
(Zu deren Schulaufnahme ist aber ein positives psychologischen Gutachten nötig)