Zum Schuljahr 2024/25 werden schulpflichtig:
- Kinder, die bis zum 30.09.2024 sechs Jahre alt werden (auch wenn die Eltern ihr Kind zurückstellen wollen)
- Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden
- Kinder, die zwischen dem 1.7. und dem 31.9. geboren wurden, können auf Antrag (formlos bis 10.4. oder gerne früher) den Korridor nutzen und die Einschulung
verschieben. Die Schulanmeldung muss dennoch durchgeführt werden (Anmeldung durch die Eltern und Screening)
Auf Antrag können angemeldet werden:
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden
- Kinder, die nach dem 31. Dezember 2024 sechs Jahre alt werden
(Zu deren Schulaufnahme ist aber ein positives psychologischen Gutachten nötig)